AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elitär-Werbung - Inhaber Roman Ottinger
Stand: Juli 2018
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Fa. Elitär-Werbung - Inhaber Roman Ottinger und Ihnen.
(2) Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Produkte im Katalog, Online-Shop/im Internet (unter http://www.elitaer-werbung.de) und Korrekturabzug stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Darstellung, die zur Abgabe eines Angebots auffordert. Die mittels E-Mail (info@)elitaer-werbung.de, mittels Telefon (+49 (0) 8461/ 1807) oder Fax (+49 (0) 8461/ 7507) gegenüber elitaer-werbung.de erteilten Bestellungen des Kunden sind dessen Angebote, an die der Kunde grundsätzlich für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie verbindlich, dass sie die Ware erwerben möchte (Vertragsangebot).
(2) Unmittelbar nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns zunächst eine Eingangsbestätigung per Fax. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Auftrags erklären.
(4) Bei Erteilung von Entwicklungsaufträgen ist vor Annahme der Arbeiten durch uns unter Mitwirkung des Vertragspartners ein Pflichtenheft (Korrekturabzug) aufzustellen, in dem die zu erbringenden Leistungen beschrieben sind. Sollten sich nach Aufstellung Änderungen ergeben, können sich Gesamtpreise und Termine ändern.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung Ihnen überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums - und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen Ihnen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir Ihr Angebot nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung ist im Angebot (Korrekturabzug) beziffert.
(2) Verändert sich der Arbeitsaufwand aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verhandeln die Vertragspartner über eine Vertragsanpassung, insbesondere über eine Neufestsetzung des Festpreisbetrages.
(3) Die Fälligkeit der Vergütung und Abschläge darauf sind ebenfalls im Angebot festgelegt.
(4) Die Schlussrechnung stellt der Auftraggeber unmittelbar nach der Abnahme. Auf den Gesamtbetrag bringt er die erbrachten Abschlags- (§ 632 a BGB) und Vorauszahlungen in Abzug. Der in Rechnung gestellte Betrag wird mit Rechnungserhalt fällig.
(5) Kosten für Vor-Ort-Termine, Beratung, Datenbearbeitung, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster, Proofs, Kosten der Filmerstellung und Kommunikationsaufwand werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wurde.
§ 5 Preise
(1) Sämtliche Preise, die von uns innerhalb des Katalogs oder Internet-Angebotes genannt werden, sind in EUR angegeben und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19%. Diese Preise sind ausschließlich für Bestellungen aus dem jeweils gültigen Katalog oder im Rahmen des Fernabsatzgeschäfts (über www.elitaer-werbung.de) gültig und gelten bis auf Widerruf. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kosten für Werbedrucke. Der Preis beinhaltet den Werbedruck nur, wenn dieses im Angebot ausdrücklich vermerkt ist.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung trägt der Kunde. Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kunststoffmengen oder anderer Materialien durch uns sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung mit Zugang einer Rechnung beim Kunden zu verlangen.
(3) Angebotspreise verstehen sich grundsätzlich ausschließlich Fassaden- oder Dacharbeiten, Fundamente, eventueller Kran- oder Steigerkosten sowie Kosten für statische Berechnungen. Genehmigungskosten für Baugenehmigungen, Einfahrtsgenehmigungen, Standgenehmigungen sowie sonstige Kosten von Amtswegen (wie zum Beispiel Gebühren für notwendige Absperrungen) sind nicht im Preis enthalten. Da diese Kosten stark variieren und nicht schätzbar sind, werden sie nach Aufwand verrechnet. Für die Montagearbeiten wird ein tragfähiger Untergrund sowie ein freier, unbehinderter, befestigter Zugang zum Montageort vorausgesetzt. Elektroanschlüsse (zum Beispiel Zuleitungen, Sicherungen, Dimmer etc.) sind bauseits zu stellen.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 6 Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) Sie könne die Vergütung per Vorauskasse, Nachnahme, Überweisung, Bankeinzug, Scheck oder in bar leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei neuen Geschäftsbeziehungen erwarten wir die Zahlung per Vorauszahlung, per Nachnahme oder in bar.
(2) Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erbringen.
(4) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.
(5) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
(6) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen. 
(7) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Aufrechung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Ihren Wunsch von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
(3) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(4) Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen. 
(5) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(6) Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Abnahmeverzug
(1) Kommen Sie mit der Annahme in Verzug, so können wir die Rechte aus § 326ff BGB geltend machen.
(2) Nehmen Sie die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, so sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und auf Ihre Gefahr entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
§ 10 Gewährleistung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
- Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe gegenüber der druckreifen Vorlage, bedingt durch die stets unvermeidlichen Unterschiede im verwendeten Material und dem Verarbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung. Dasselbe gilt für den Fall, dass durch den Einsatz unterschiedlicher Farbmonitore bei Ihnen und uns subjektiv unterschiedliche Farbabweichungsempfindungen bei Ihnen im Vergleich zwischen Musterdatei und gelieferter Ware entstehen. Geringfügige Abweichungen sind solche, die im Farbgrad um bis zu 10% abweichen.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen die Zulieferanten an Sie abtreten. Wir haften, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
- Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10 % der Menge der betreffenden Warenart muss aus technischen Gründen vorbehalten bleiben. Bei der Herstellung von Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.
- Sie haben die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse sowie Andruckmuster zu überprüfen und Beanstandungen uns gegenüber vor einer Druckreifeerklärung schriftlich anzuzeigen. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der Druckreiferklärung auf Sie über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung (s. u. 12.).
- Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
- Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 11 Qualität
(1) Elitaer-werbung.de ist bestrebt hochwertige Produkte zu fertigen. Daher behalten wir uns vor auch ohne Vorankündigung Herstellungsverfahren zu ändern soweit die Qualität dadurch nicht gemindert wird. Dieses gilt für alle Produkte in unserem Sortiment.
(2) Sofern nicht anders vereinbart Größenabweichungen bis zu +/- 2% als akzeptiert.
§ 12 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Korrekturen und Korrekturabzüge
(1) Korrekturabzüge und Andrucke sind von Ihnen auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen, mit der Druckreifeerklärung zu versehen und an elitaer-werbung.de zurück zu senden. elitaer-werbung.de haftet nicht für vom Ihnen übersehene Fehler - insbesondere nicht für von Ihnen nicht entdeckte Rechtschreibfehler.
(2) Von Ihnen infolge von Unleserlichkeit Ihres Manuskriptes verursachte oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
(3) Bei Druckaufträgen und gelieferten Druckvorlagen ist elitaer-werbung.de nicht verpflichtet, dem Kunden einen Korrekturabzug zu überlassen. Für die Gestaltung der Druckvorlagen übernimmt elitaer-werbung.de keine Haftung.
§ 14 Haftung für Druckfehler
Für Druckfehler, die Sie in den von Ihnen freigegebenen Korrekturabzügen übersehen haben, haften wir nicht.
§ 15 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Haftungsfreistellung
(1) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen oder dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei elitaer-werbung.de.
(2) Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen und Werkzeuge, bleiben im Eigentum von elitaer-werbung.de. Die elitaer-werbung.de übersandten Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. verbleiben im Hause von elitaer-werbung.de, falls nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkte Rücklieferung gewünscht wird.
(3) Der Kunde versichert, Inhaber der von ihm bezeichneten Rechte zu sein und dass sein Auftrag nicht die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und ähnliche gewerblichen Schutzrechte) verletzt. elitaer-werbung.de geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und/oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht hat. elitaer-werbung.de haftet nicht für die Verletzung fremder Schutzrechte für einen Liefergegenstand, der nach Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt ist.
(4) Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiternutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er elitaerwerbung. de hierüber unverzüglich zu informieren.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die elitaer-werbung.de im Falle der Inanspruchnahme von allen Ansprüchen Dritter wegen einer eingetretenen Rechtsverletzung - gleich welcher Art - im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag auf erstes Anfordern freizustellen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. 
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.